Sachenrecht

Rechtsschutz dinglicher Rechte – Eigentum, beschränkte dingliche Rechte, Miteigentum und Eintragungen im bulgarischen Grundbuch.

Das Sachenrecht ist ein grundlegender Zweig des Zivilrechts, der die Beziehung von Personen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen regelt. Global Lex Consulting bietet das gesamte Leistungsspektrum.

Wir beraten und vertreten in allen Fragen von Erwerb, Ausübung und Schutz des Eigentums, Bestellung und Ausübung beschränkter dinglicher Rechte (Nießbrauch, Baurecht, Dienstbarkeiten), Miteigentum und ehelicher Gütergemeinschaft.

Wir lösen auch Eigentumsstreitigkeiten zwischen Miteigentümern, Erben und Dritten, etwa durch gerichtliche Teilung und Herausgabeklagen.

Was unsere Arbeit umfasst

  • Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien
  • Bestellung und Schutz beschränkter dinglicher Rechte (Nießbrauch, Baurecht, Dienstbarkeiten)
  • Teilung von Miteigentum und ehelicher Gütergemeinschaft
  • Herausgabe- und Unterlassungsklagen zum Eigentumsschutz
  • Feststellungsklagen zum Eigentum
  • Prüfung des Rechtsstatus und der Grundbucheintragungen
  • Beratung zur Ersitzung und Lösung von Eigentumsstreitigkeiten

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Nießbrauch in Bulgarien?
Eigentum (право на собственост) berechtigt zu Besitz, Nutzung, Fruchtziehung und Verfügung. Nießbrauch (право на ползване) ist ein beschränktes dingliches Recht – der Nießbraucher darf die Sache nutzen und Früchte ziehen, aber nicht verkaufen. Er ist höchstpersönlich, nicht übertragbar und endet mit dem Tod des Berechtigten oder Ablauf der vereinbarten Frist.
Wie wird Miteigentum an bulgarischen Immobilien aufgehoben?
Miteigentum (съсобственост) endet durch freiwillige Teilung (notarielle Urkunde zwischen den Miteigentümern) oder durch Teilungsklage (иск за делба) nach Art. 341 der Zivilprozessordnung. Bei gerichtlicher Teilung teilt das Gericht die Sache in Natur (falls teilbar) oder ordnet eine öffentliche Versteigerung an und verteilt den Erlös nach Anteilen. Das Recht auf Teilung ist unverzichtbar und unverjährbar.
Wie erhalte ich rechtliche Unterstützung im Sachenrecht in Bulgarien?
Kontaktieren Sie uns unter +359 886 459 935 oder Office.GlobalLexConsulting@proton.me. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall.

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