Daueraufenthalt in Bulgarien durch Investition

Immobilieninvestition – Euro-Banknoten und Miniaturhäuser

Das bulgarische Recht bietet mehrere Wege zum direkten Daueraufenthalt. Sie führen zu einem unbefristeten Status und eröffnen nach fünf Jahren den Weg zur bulgarischen Staatsbürgerschaft.

Die Investitionswege

Zu den häufigsten Gründen gehören:

  • Erwerb von Anteilen an bulgarischen Organismen für gemeinsame Anlagen im Wert von mindestens 511.291,88 Euro (1.000.000 BGN);
  • Erwerb von Anteilen an alternativen Investmentfonds im Wert von mindestens 511.291,88 Euro (1.000.000 BGN);
  • Investition in Aktien oder Anleihen börsennotierter bulgarischer Gesellschaften auf einem geregelten Markt mit einem Marktwert von mindestens 1.022.583,76 Euro (2.000.000 BGN);
  • Einlage in das Kapital einer bulgarischen Gesellschaft zur Umsetzung eines zertifizierten vorrangigen Investitionsprojekts von mindestens 1.022.583,76 Euro (2.000.000 BGN).

Vorteile

Diese Regelung ist besonders attraktiv, weil sie:

  • direkt zum Daueraufenthalt führt;
  • außer dem Halten der Investition keine physische Anwesenheit im Land verlangt;
  • nach fünf Jahren Daueraufenthalt die Beantragung der bulgarischen Staatsbürgerschaft ermöglicht.

Das Verfahren im Überblick

Das Verfahren umfasst mehrere Schritte: 1. Vorprüfung durch die Bulgarische Investitionsagentur, 2. Investition über einen zugelassenen Wertpapierdienstleister, 3. Bescheinigung der getätigten Investition, 4. D-Visum und 5. Daueraufenthaltserlaubnis.

Worauf zu achten ist

Nicht jede Investition erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und führt zum Daueraufenthalt. Zudem erfordern Investitionsmodelle genaue Prüfungen der Mittelherkunft (AML und KYC), korrekt formulierte Erklärungen und strikte Einhaltung der Geldwäschevorschriften.

Wie wir helfen können

Entscheidend ist die Strukturierung der Investition – Staatsangehörigkeit, Risikoprofil und gewünschtes Ergebnis des Mandanten müssen berücksichtigt werden. Kontaktieren Sie uns für eine Analyse Ihres Falls und die vollständige rechtliche Begleitung.

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Fälle aus der Praxis

Häufige Fragen

Welche Investition ist für den Daueraufenthalt in Bulgarien nötig?
Das Gesetz sieht zwei Hauptwege vor: eine Investition von mindestens 511.291,88 Euro (1.000.000 BGN) in Aktien oder Anleihen bulgarischer Gesellschaften oder eine durchschnittliche Jahreseinlage von mindestens 511.291,88 Euro (1.000.000 BGN) bei einer zugelassenen bulgarischen Bank.
Wie schnell erhält man den Daueraufenthalt durch Investition?
Anders als beim üblichen 5-Jahres-Weg kann der investitionsbasierte Daueraufenthalt erteilt werden, sobald die Investition bestätigt ist – ohne vorherigen Aufenthalt in Bulgarien.
Erlaubt der Daueraufenthalt in Bulgarien freie Erwerbstätigkeit?
Ja. Inhaber eines Daueraufenthaltstitels dürfen in Bulgarien ohne gesonderte Arbeitserlaubnis frei arbeiten.

Hinweis

Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage ändert sich – für eine aktuelle, verbindliche Einschätzung Ihres Falls kontaktieren Sie uns bitte.

Erwägen Sie einen Aufenthalt durch Investition?

Teilen Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit und die geplante Investition mit. Wir sagen Ihnen, welche Option zu Ihrem Fall passt und welche Unterlagen Sie vorbereiten müssen.

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