
Das bulgarische Recht sieht einen besonderen Grund für einen längerfristigen Aufenthalt vor – für sogenannte „digitale Nomaden“. Er richtet sich an Ausländer, die remote für einen Arbeitgeber außerhalb der EU arbeiten und sich im Land niederlassen wollen.
Wer infrage kommt
Nach Nr. 36 des § 1 der Zusatzbestimmungen des bulgarischen Ausländergesetzes ist ein digitaler Nomade ein Ausländer, der:
- bei einem Arbeitgeber, der außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft registriert oder gegründet ist, mit Arbeitsvertrag beschäftigt ist und Fernleistungen mithilfe von Informationstechnologien erbringt; ist der Arbeitsvertrag befristet, darf die Restlaufzeit nicht kürzer sein als die Geltungsdauer der auf dieser Grundlage erteilten Erlaubnis zum längerfristigen Aufenthalt; oder
- gesetzlicher Vertreter, Mitglied des Leitungsorgans, Eigentümer einer Gesellschaft, Gesellschafter oder Aktionär mit mehr als 25 Prozent des Kapitals einer Gesellschaft ist, die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft registriert oder gegründet ist, über die er Fernleistungen mithilfe von Informationstechnologien erbringt, und der für Personen im Gebiet der Republik Bulgarien keine Arbeit verrichtet und/oder keine Leistungen erbringt; oder
- seit mindestens einem Jahr vor dem Tag der Antragstellung persönlich Fernleistungen mithilfe von Informationstechnologien erbringt und für Personen im Gebiet der Republik Bulgarien keine Arbeit verrichtet und/oder keine Leistungen erbringt und/oder im Gebiet der Republik Bulgarien keine freiberufliche Tätigkeit ausübt.
Was Sie benötigen
Für das Verfahren benötigen Sie eine Kopie eines gültigen Reisepasses, einen Nachweis gesicherten Wohnraums in Bulgarien, eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 Euro und einen Strafregisterauszug. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie die einschlägige Definition des digitalen Nomaden erfüllen, sowie Unterlagen über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 50 Mindestmonatslöhnen des Vorjahres vorlegen.
Verfahren und Dauer
Das Verfahren hat zwei Hauptphasen: Erteilung eines D-Visums bei einer bulgarischen Auslandsvertretung und anschließend der Antrag auf längerfristigen Aufenthalt bei der Direktion Migration in Bulgarien. Nach Art. 30 Abs. 3 der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren der Visaerteilung wird das D-Visum innerhalb von bis zu 35 Arbeitstagen ab Antragstellung erteilt; die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von bis zu 14 Tagen ab Einreichung der Unterlagen in Bulgarien, und die Herstellung der Karte selbst dauert je nach gewähltem Service 3, 10 oder 30 Tage.
Für wen es sich eignet
Die Regelung ist besonders attraktiv für Fachkräfte aus Drittstaaten, die remote arbeiten und einen legalen Status in einem EU-Mitgliedstaat wollen, ohne bulgarisches Personal einstellen oder auf dem bulgarischen Markt tätig werden zu müssen.
Ist der Status als digitaler Nomade eine langfristige Lösung?
Nein. Der Aufenthalt als digitaler Nomade wird für ein Jahr erteilt und kann nur einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden (1+1). Wir empfehlen ihn daher als Brücke: ein legaler Weg, nach Bulgarien zu kommen und den nächsten Schritt vorzubereiten, nicht als langfristige Lösung. Wenn Sie bleiben möchten, besprechen Sie von Anfang an den Wechsel zu einer anderen Aufenthaltsgrundlage, etwa der Blauen Karte EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit.
Wie wir helfen können
Jeder der drei Untergründe hat eigene Anforderungen an die Unterlagen – wir prüfen, welcher zu Ihrem Profil passt, stellen die vollständige Akte samt Übersetzungen und Legalisierung zusammen und führen das Verfahren bis zur Erteilung des Titels. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Ihrem Fall.
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Fälle aus der Praxis
Häufige Fragen
- Wer kann in Bulgarien ein Visum für digitale Nomaden beantragen?
- Den Status als digitaler Nomade kann ein Ausländer beantragen, der Fernleistungen mithilfe von Informationstechnologien erbringt und unter einen der drei Fälle der Nr. 36 des § 1 der Zusatzbestimmungen des bulgarischen Ausländergesetzes fällt: (1) Er arbeitet mit Arbeitsvertrag für einen außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz registrierten Arbeitgeber, wobei bei einem befristeten Vertrag die Restlaufzeit nicht kürzer sein darf als die Geltungsdauer der Erlaubnis; (2) er ist gesetzlicher Vertreter, Mitglied des Leitungsorgans, Eigentümer, Gesellschafter oder Aktionär mit mehr als 25 % des Kapitals einer außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz registrierten Gesellschaft, über die er die Leistungen erbringt, ohne für Personen in Bulgarien zu arbeiten oder Leistungen zu erbringen; oder (3) er erbringt solche Leistungen seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung persönlich, ohne für Personen in Bulgarien zu arbeiten oder Leistungen zu erbringen und ohne in Bulgarien freiberuflich tätig zu sein. Erforderlich ist außerdem ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 50 Mindestmonatslöhnen des Vorjahres.
- Wie lange dauert das Verfahren für den Aufenthaltstitel als digitaler Nomade?
- Das D-Visum wird innerhalb von bis zu 35 Arbeitstagen ab Antragstellung erteilt (Art. 30 Abs. 3 der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren der Visaerteilung). Nach der Ankunft in Bulgarien wird die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von bis zu 14 Tagen ab Einreichung der Unterlagen erteilt, und die Herstellung der Karte dauert je nach gewähltem Service 3, 10 oder 30 Tage. Das gesamte Verfahren kann in 2 bis 3 Monaten abgeschlossen werden.
- Kann ein digitaler Nomade seine Familie nach Bulgarien holen?
- Ja. Nach Erhalt des Aufenthaltstitels kann der digitale Nomade den Familiennachzug für Ehepartner und minderjährige Kinder beantragen.
- Wie lange kann ein digitaler Nomade in Bulgarien bleiben?
- Die Erlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, insgesamt also zwei Jahre. Für einen längeren Aufenthalt ist eine andere Aufenthaltsgrundlage nötig, etwa die Blaue Karte EU oder die kombinierte Erlaubnis.
Hinweis
Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage ändert sich – für eine aktuelle, verbindliche Einschätzung Ihres Falls kontaktieren Sie uns bitte.
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